Ist Massage Prostitution

Luna Smile

Dieser Punkt wird häufig diskutiert. Für die Betreiber ist konkret die erotische Massage keine Form der Prostitution. Jeglicher Bezug dazu wird bestritten. Oft mit der Aussage, das die Damen zwar den Penis des Mannes in die Hand nehmen und ihm ihre Geschlechtsteile zeigen, aber nicht sein bestes Stück in den Mund nehmen oder es vaginal einführen. Eine recht dünne Sichtweise. So wurde sogar schon oft vor Gericht gestritten und versucht diese Frage zu klären. Aber warum streiten die Betreiber ab, dass eine erotische Massage eine Form der Prostitution sei. Und das, obwohl einige der Damen im Zweitjob als Escort- oder Bordelldame tätig sind. Klar und eindeutiger Fakt ist, eine erotische Massage ist natürlich mit der Prostitution gleichzusetzen.

Das perfide Spiel der Betreiber

Doch es gibt einen sehr konkreten Punkt, um den es hierbei eigentlich geht. Die Betreiber spielen dabei ein perfides Spiel mit ihren Kunden und dem Staat. Es geht darum (il)legal Steuern zu sparen. Wäre die erotische Massage eine Form der Prostitution, müssten die Betreiber unglaublich hohe Steuerabgaben leisten. Neben der Vergnügungssteuer fallen weitere Abgaben ab. So bezahlen sie aber nur einer geringe Steuerabgabe. Und das alles nur mit einem einfachen Trick. Ob dieser Trick legal ist, prüfen derzeit vermehrt die Finanzgerichte. Wie lange sich die Betreiber hinter dieser Aussage verstecken können, bleibt damit mehr als unklar. Für jeden Kunden ist klar, dass die Damen auch Prostituierte sind. Nicht jede Prostituierte bietet auch den vaginalen Verkehr an. Aber bei der erotischen Massage sind klar die Bedingungen erfüllt, um die Damen als Sexarbeiterinnen oder umgangssprachlich als Huren zu bezeichnen. Sich hier als etwas Besseres hinzustellen, ist perfide und einfach falsch.
Viele Kunden lassen sich von dem Spiel blenden. Dabei geht es nur darum, Steuern zu sparen. Während normale Sexarbeiterinnen ein Haufen an Steuern bezahlen müssen, machen es sich viele Salons recht einfach. Noch kommen sie mit diesem einfachen Trick davon. Doch wie lange noch? Die juristische Definition ist in diesem Bereich nicht ganz so eindeutig. So wird tatsächlich noch ein Unterschied gezogen. Frauen, die nackt auf einem Mann sitzen und sein bestes Stück nur mit den Händen intensiv verwöhnen, werden teilweise anders behandelt, als Damen die das beste Stück auch mit dem Mund massieren. Ein Unterschied, der für den normalen Gast nur schwer nachzuvollziehen ist, der steuerlich aber über die Existenz entscheiden kann. Würde die erotische Massage als eine Form der Prostitution angesehen werden, müssten die meisten Salons schließen.

Erotische Massage ist Prostitution

Dass die meisten Massage-Salons damit aber auf Dauer nicht durch kommen werden, ist klar. Schon im Jahr 2013 verurteilten die Gerichte einige Clubs dazu, die Sexsteuer zu bezahlen. Diese boten auch die erotische Massage an. Die Betreiber sahen es aber nicht als Prostitution oder als eine sexuelle Dienstleistung.

Der Fall in Stuttgart

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht sah das jedoch anders. Die erotische Massage ist nach Auffassung der Gerichte ein sexuelles Vergnügen, also eine Form der Prostitution. Die Sexsteuer ist damit zu bezahlen. Es spielt also keine wesentliche Rolle, ob zum Beispiel die Tantra Massage auf das Wohlbefinden ausgerichtet ist. Maßstab ist, das der Kunde im Genitalbereich eindeutig massiert wird und die Damen meistens nackt sind (siehe hierzu Urteil 8 K 28/13). Konkret ging es dabei um eine Betreiberin, die sich in Stuttgart weigerte die Vergnügungssteuer zu bezahlen. Ihr wurden für 2 Monate so zusätzlich 840 Euro für diese Steuer berechnet worden. Allerdings gilt dieses Urteil zunächst nur in Stuttgart. In anderen Bundesländern sind weitere offene Verfahren anhängig.

Hinweis:

In Stuttgart, wie in vielen anderen Bundesländern auch, berechnet sich die Vergnügungssteuer nach Quadratmetern. Die Klägerin müsste demnach 10 Euro pro qm zahlen. Im Jahr wären das für sie 5040 Euro. Zu viel. Sie müsste den Laden dicht machen. Das würde auch die meisten anderen Salons treffen, die nicht überleben würden.
Übrigens hatte die Klägerin versucht, in die Revision zu gehen. Diese wurde aber als unbegründet abgelehnt. Nun überlegt die Betreiberin sich an das Bundesverwaltungsgericht zu wenden. Doch auch hier dürften die Chancen gering sein. Fakt ist und bleibt die Tantra Massage (sowie viele andere) ist eine Form der Prostitution. Dieses Schicksal dürfte bald alle Salons treffen, die auch erotische Massagen anbieten, bei denen die Genitalien mitmassiert werden.